Handwerksleistungen steuerlich geltend machen:

Seit 1.1.2009 können 20 % der Handwerkerrechnung (nur der Arbeitslohn, nicht aber das Material)  für Renovierung und Instandhaltung bis max. 6000 EUR Aufwand pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden.

Ab 2014 werden auch bestimmte Kosten für Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen steuerlich begünstigt. Dazu zählen zum Beispiel der Ausbau des Dachgeschosses, der Anbau eines Wintergartens oder auch der Einbau eines Kachelofens.

Aber Achtung: Die Arbeitsleistung muss auf der Rechnung ausgewiesen sein und der Rechnungsbetrag muss überwiesen werden, denn das Finanzamt erkennt nur Rechnungen mit beiliegendem Kontoauszug an.

Diverse Förderprogramme der KFW, wie z. B.

- Altersgerechter Umbau

- Wohnraum modernisieren

- Energieeffizient sanieren

unterstützen Eigentümer und Mieter mit einem Darlehen oder einem Investitionszuschuss.

Weitere Informationen finden Sie unter www.kfw-foerderbank.de

   

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